Kosten

Privatärztliche Leistung

Die osteopathische Untersuchung und Behandlung ist eine privatärztliche Leistung, welche nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird. Pro Behandlungssitzung werden entsprechend den behandelten Körperregionen, den angewandten osteopathischen Behandlungstechniken und dem Zeitaufwand verschiedene analoge GOÄ-Ziffern abgerechnet.

Dauer

Eine osteopathische Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten.
Die Kosten liegen gemäß der vorgeschriebenen Einzelleistungsabrechnung je Sitzung in der Regel bei 79,40 €.
Gerne können Sie Ihre Rechnung auch mittels EC-Karte bezahlen.

Erstattung durch die Krankenkasse

Viele, jedoch nicht alle gesetzlichen Krankenkassen, erstatten seit 2012 einen erheblichen Anteil der Behandlungskosten, die Regelungen hierzu unterliegen aber häufigen Änderungen. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können sich auf der folgenden Homepage über den aktuellen Stand der Erstattungsmöglichkeiten für die Kosten einer Osteopathie-Behandlung informieren: Zur Liste: Kostenübernahme Osteopathie

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die meisten, aber nicht in jedem Fall alle osteopathischen Einzelleistungen. Genauere Informationen können beim Kostenträger erfragt werden.

Bescheinigung des Verbandes der Osteopathen in Deutschland (VOD)

Manche Krankenkassen verlangen im Rahmen der Kostenerstattung die Vorlage einer Bescheinigung, dass der Behandler Mitglied in einem Osteopathenverband ist.

>> Hier können Sie meine Bescheinigung herunterladen. <<